Unser Kooperationspartner GEDAK informierte uns über ein interessantes Ausbildungsangebot, das wir hiermit gerne weiterleiten...
20.09.2018Donnerstag12:35
Vorgehen im Krankheitsfall
Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
in unser HA-Heft hat sich ein Fehler eingeschlichen. Dort wird ein Attest nach drei Tagen Krankheit als Regel beschrieben. Richtig ist: Bei Erkrankung ist grundsätzlich erst dann ein Attest erforderlich, wenn begründete Zweifel bestehen, ob Unterricht aus gesundheitlichen Gründen versäumt wird. In diesem Fall wird die Klassen- oder Jahrgangs-leitung ein solches Attest einfordern.
Wir danken den aufmerksamen Lesern für die Hinweise!
Die Schulleitung
06.09.2018Donnerstag07:38